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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Spielregeln für unsere Zusammenarbeit

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, Verträge über die Durchführung von Verkaufsschulungen, Seminaren, Kursen und Vorträgen zwischen der scg smart consultings GmbH (Olga-Rudel-Zeynek-Gasse 19/32, A-8054 Graz), nachfolgend kurz „scg smart consultings“ genannt, und ihren Vertragspartnern.

Wichtiger Hinweis zum Leistungsumfang:

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen aus dem Bereich der Erwachsenenbildung (Wissensvermittlung und Training). Die Tätigkeit der scg smart consultings ist gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994 vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Es werden ausdrücklich keine individuellen betriebsspezifischen Strukturanalysen oder Unternehmensberatungen geschuldet. Fachliche Inhalte oder branchenspezifisches Know-how werden aus subjektiver Erfahrung eingebracht und in ihrer Richtigkeit bei Mitarbeitern nicht verbindlich beurteilt. scg smart consultings orientiert sich konkret an den vereinbarten Lernzielen, die stets verhaltensbezogene Inhalte umfassen.

2. Angebot, Preise und Vertragsschluss

Unsere Angebote haben grundsätzlich eine Gültigkeit von acht Wochen. Mündlich erteilte Preisinformationen gelten lediglich als unverbindlicher Schätzungsanschlag. Nur für schriftlich bekanntgegebene Preise übernehmen wir die Gewähr. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Vertrag kommt durch Ihre schriftliche oder mündliche Auftragserteilung (oder formlos per E-Mail) verbindlich zustande. Aus einer gemeinsam getroffenen Vereinbarung können nachträglich keine Elemente einseitig herausgestrichen werden. Entscheidende Abänderungen des Ablaufs während eines Projekts sind gesondert zu vereinbaren.

3. Zahlungsbedingungen

Wir leisten gute Arbeit für Sie und empfinden eine rasche Bezahlung als Anerkennung unserer Leistung. Unsere Rechnungen sind bei Erhalt sofort und ohne Abzüge fällig. Wenn nicht anders deklariert, gilt eine Vorauszahlung von 30 % der Auftragssumme als vereinbart. Bei Zahlungsverzug berechnen wir alle tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen sowie bankübliche Zinsen.

4. Stornos und Verschiebungen (firmeninterne Projekte)

Wir bitten um Verständnis, dass Stornos und Verschiebungen nach verbindlicher Auftragsvereinbarung für uns mit Planungsausfällen verbunden sind.

Gesamtprojekte: Werden vereinbarte Aufträge zur Gänze oder Teilprojekte mit mehreren Maßnahmen verschoben oder abgesagt, so werden Stornokosten in Höhe von 60 % der stornierten Maßnahmen für die Planung, Abstimmung und Ressourcenreservierung berechnet.

Einzelne Trainingsmaßnahmen: Verschiebungen bis 43 Tage vor dem Termin sind kostenfrei. Danach werden in Rechnung gestellt:

  • ab 42 bis 29 Tage vor Beginn: 60 %
  • ab 28 bis 15 Tage vor Beginn: 70 %
  • ab 14 bis 8 Tage vor Beginn: 85 %
  • innerhalb von 7 Tagen (sowie bei Nichterscheinen): 100 % der Gebühr.

Kulanz: Ab einem Auftragswert von € 33.000,- bieten wir einmalig an, einen Trainingstag kostenfrei zu verschieben oder zu stornieren.

Reisekosten: Allenfalls nicht mehr abzuwendende Stornokosten für bereits gebuchte Reisen geben wir ohne Aufschläge an den Auftraggeber weiter.

5. Sonderregelungen für offen ausgeschriebene Trainings

Für die Buchung von Einzelpersonen zu fixierten, öffentlichen Terminen gilt:

Preise verstehen sich exklusive Hotel und Verpflegung (sofern nicht anders ausgeschrieben).

Die Rechnung ist bis 14 Tage vor Trainingsbeginn zu begleichen.

Storno offene Trainings: Bis 8 Wochen vor Beginn kostenfrei. Bis 4 Wochen vor Beginn 50 %. Danach 100 % der Kosten. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit kostenfrei möglich. Jedes Storno bedarf der Schriftform.

Hotel: Die scg smart consultings übernimmt gerne die Hotelreservierung. Der Beherbergungsvertrag (inkl. Storno/Verrechnung) entsteht jedoch immer direkt zwischen Teilnehmer/Auftraggeber und dem Hotel.

6. Absage durch die scg smart consultings

Wir behalten uns vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl, Erkrankung des Trainers oder höherer Gewalt abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren voll erstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ersatzansprüche (z.B. Fahrtkosten, Hotel) sind ausgeschlossen. Spontane Abänderungen des Trainingsablaufes obliegen der professionellen Entscheidung des Trainers zur optimalen Lernzielerreichung.

7. Copyright und Nutzungsrechte

Alle beigestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum der scg smart consultings. Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung (auch firmenintern für nicht gebuchte Mitarbeiter) bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

8. Geheimhaltung und Treuepflicht

Beide Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität und zu strengstem Stillschweigen über geschäftliche, betriebliche und persönliche Angelegenheiten (auch nach Vertragsende). Wir erteilen dem Auftraggeber keine Auskünfte über das Verhalten einzelner Teilnehmer, es sei denn, dies wurde zur Leistungsbeurteilung mit allen Betroffenen vorab transparent vereinbart. Zu unterlassen ist die Abwerbung, Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder Trainern der scg smart consultings vor Ablauf von 6 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit.

9. E-Learning und Online-Formate

Stellt die scg smart consultings digitale Begleitmaterialien oder Online-Trainings zur Verfügung, ist sie berechtigt, diese ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen (z.B. MS Teams, Hosting-Anbieter). Wir sind um stete Funktionstüchtigkeit bemüht, haften jedoch nicht für eine uneingeschränkte, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, da Wartungen und Updates erforderlich sein können.

10. Haftungsausschluss und Versicherung

Die scg smart consultings schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Vermittlung der Schulungsinhalte. Wir übernehmen keine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder vertrieblichen Erfolg. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, Sachschäden, Vermögensschäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Teilnehmer von Trainings mit erlebnisorientierter Methodik handeln aus freiem Willen und sind unfallversichert (eigene Versicherung).

11. Referenznennung

(1) Der Kunde stimmt zu, dass die scg smart consultings berechtigt ist, den Kunden nach erfolgreicher Auftragserteilung bzw. im Rahmen der laufenden Zusammenarbeit als Referenzkunden zu nennen.

(2) Diese Zustimmung umfasst das Recht, den Firmennamen sowie, falls zutreffend, das Firmenlogo und eine Kurzbeschreibung des Projekts auf der Website der scg smart consultings, in Präsentationen und auf Social-Media-Kanälen unentgeltlich zu Werbezwecken abzubilden.

(3) Der Kunde garantiert, über die entsprechenden Rechte (Marken-/Urheberrechte) am Logo zu verfügen und hält die scg smart consultings diesbezüglich schad- und klaglos.

(4) Widerrufsrecht: Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die scg smart consultings wird entsprechende Nennungen/Logos nach einem Widerruf binnen 14 Tagen von ihren digitalen Auftritten entfernen. Bereits gedruckte Werbematerialien bleiben unberührt, sofern ein Rückruf mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle im Konsensweg nicht beilegbaren Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.